Sachverständigenbüro

Mietwertgutachten

die Grundlage für einen angemessenen Mietpreis

Mietwertgutachten dienen der Ermittlung eines angemessenen Mietpreises für Mietobjekte wie Wohnungen,
Häuser, Gewerbe- und Lagerflächen sowie Garagen oder Büro- und Praxisräume und kann in folgenden Fällen
hilfreich oder notwendig sein:

  • Ermittlung bzw. Kontrolle der Wohnungsgröße durch genaue Messtechnik
  • Ermittlung ortsüblicher Mieten für Wohnungen, Ladenflächen, Büro- und Praxisräume, Garagen
  • Überprüfung, ob ein vereinbarter Mietzins angemessen ist
  • Einordnung einzelner Miet- bzw. Pachtobjekte in das Marktgeschehen
  • zur Untermauerung von Mieterhöhungsbegehren
  • zur Beilegung gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten über die Höhe der Miete
  • zur Begründung angesetzter Mieten für eigengenutzte Räume, z.B. gegenüber dem Finanzamt
  • Miet- und Pachtwertermittlungen für Wohnungen und Gewerbeobjekte zur Prüfung bzw. Anpassung
    der Miet- bzw. Pachtwerte

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Von einem Mietwertgutachten profitieren beide Parteien gleichermaßen: wird ein Mieter mit einer Mieterhöhung konfrontiert, so zeigt ihm das Gutachten, ob die preisliche Erhöhung angemessen, ortsüblich und nachvollziehbar ist.Der Vermieter hat mit dem Gutachten wiederum ein Dokument, dass eine gewünschte Mieterhöhung aus dargelegten Gründen gerechtfertigt ist. Das Ergebnis: beide Parteien sind zufrieden.

Wir erbringen folgende Leistungen:

  • Mietwertermittlung
  • Gutachter für Mietwerte
  • Gutachter für Mieten und Pachten
  • Pachtwertermittlung
  • Sachverständiger für Holzschutz
  • Hausgutachter (Gutachten für Holz-Häuser)

Erforderliche Unterlagen für das Gutachten

  • Angaben zum Baujahr, der Größe und dem Ausstattungsstandard des Mietobjekts
  • Höhe der bisher gezahlten Miete
  • Mietvertrag
  • Grundrissplan (sofern vorhanden)
  • Zeitpunkt der letzten Mietanpassung

Der Weg zu Ihrem Mietwertgutachten

  • Sie vereinbaren telefonisch (0151 / 161 098 712) oder über das Kontaktformular einen Termin.
  • Im Erstgespräch erfolgt die Beratung, Beauftragung und Sichtung der vorliegenden Unterlagen.
  • Ggf. Beschaffung der noch fehlenden Unterlagen.
  • Besichtigung des Mietobjekts.
  •  Auswertung der erfassten Daten.
  • Erstellung und Übergabe des Gutachtens in der Regel innerhalb von max. 4 Wochen.