Sachverständigenbüro

Honorar

Honorar für Immobilienbewertungen und Gutachtenerstellung

Die Einordnung des Honorars ist abhängig von der Art der Leistungen, die erbracht werden sollen. In der Regel ist der notwendige Zeitaufwand für die Höhe des Honorars entscheidend.

Frühere Regelung gemäß Honorarverordnung

Bis 2009 wurde das Honorar nach der Honorartafel zum § 34 Abs. 1 der HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure) in Abhängigkeit von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes bestimmt.

Seit 2009 keine gesetzliche Gebührenverordnung

Diese Regelung besteht seit 2009 nicht mehr. Das Honorar kann nun frei zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden.

Grundsätzlich werden Nebenkosten (Fahrzeit und Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, Auslagen etc. sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer) gesondert (ggf. als zusätzliche Pauschale) berechnet.

Bei Gutachten für Gerichte erfolgt die Aufwandsentschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Bei Fragen können Sie uns jederzeit anrufen (0151 / 161 098 712), per E-Mail kontaktieren oder eine Nachricht über das Kontaktformular hinterlassen.